Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
- Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur
Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
Verhandeln mit Behörden und Dritten.
Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen, ggf. auch überörtliche
Makler.
Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten.
Veranlassen des zur Räumung erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines
Rechtsanwaltes unseres Hauses.
Durchführung der Hausordnung, ggf. zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung
eines Rechtsanwaltes.
Übergabe der Wohnungen an neue Mieter.
Bereitstellung und Einarbeiten eines Hausmeisters, wenn erforderlich.
Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte unseres Hauses oder Ihres
Vertrauens im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.
Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des
Schriftwechsels.