Die Verwaltung legt bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl ein Mietkonto, auf
den Namen des Eigentümers an. Auf Wunsch wird ein Bankkonto des Eigentümers
benutzt, über welches der Verwaltung Verfügungsberechtigung erteilt wird.
Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und
Verbuchung der Beträge.
Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen.
Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
Beauftragen von Rechtsanwälten unseres Hauses oder Ihres Vertrauens mit der Beitreibung
von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren.
Der Eigentümer verpflichtet sich, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder
sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm
geleistet werden.
Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen
der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt von ihrem
Eigengeld zu halten und getrennt zu verwalten.
Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie
Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen,
Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto,
soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung
vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.
Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und
Gebührenbescheiden.
Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen
Buchführung.
Jährliche Kostenzusammenstellung und buchhalterische Erfassung für die Heiz-/
Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste.
Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis sowie regelmäßige
Abschlagszahlungen in festzulegendem Turnus nach Liquidität auf dem Mietkonto.
Festlegen und Überwachen von Mietkautionen.
Anlage freier Geldmittel als Festgeld, wenn vom Eigentümer gewünscht.
Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung.
Aufnahme des Objektes in den bestehenden Rahmenvertrag der Verwaltung mit der
Provinzial-Versicherung für die Gebäude- sowie die Haus- und Grundbesitzer-
Haftpflichtversicherung mit dem Ziel, günstigere Prämien bei mindestens gleichem
Versicherungsschutz zu erhalten und der Maßgabe, dass sich diese Leistungen keinesfalls
verschlechtern dürfen zum nächstmöglichen Termin.
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Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste
Daten über Miet- und Kontenentwicklung je Quartal.
Bericht über Mietpreisentwicklung im Umfeld des Mietobjektes unter Berücksichtigung
des aktuell erstellten Mietspiegel der jeweiligen Region bei Bedarf.