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Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und
des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem
Eigentümer.
Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen (z. B. Rohrbrüche,
Notmaßnahmen) sowie kleine Instandsetzungsaufträge bis EUR 2.500,00 zzgl. MwSt.
bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Eigentümers vor Auftragsvergabe.
Monatliche Begehung zur Feststellung technischer Mängel.
Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten.
Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumung und Erstellen eines
Übergabeprotokolls.
Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.
Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und
Verkehrssicherungspflicht.
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29.06.2007 Einführung eines neuen Web- design bei der Lotus Group
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