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Technische Mietverwaltung

NEUES

  • Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer.


  • Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.


  • Instandsetzungsarbeiten, die keinen Aufschub zulassen (z. B. Rohrbrüche, Notmaßnahmen) sowie kleine Instandsetzungsaufträge bis EUR 2.500,00 zzgl. MwSt. bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Eigentümers vor Auftragsvergabe.


  • Monatliche Begehung zur Feststellung technischer Mängel.


  • Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten.


  • Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumung und Erstellen eines Übergabeprotokolls.


  • Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.


  • Die Verwaltung übernimmt keine eigene Unterhaltungspflicht und Verkehrssicherungspflicht.

29.06.2007
Einführung eines neuen Web- design bei der Lotus Group

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