1. ZusatzleistungenDie Verwaltung ist bereit, über die Grundleistungen hinaus folgende zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgeld vereinbart:
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Übersendung der Versammlungsniederschriften | | |
Der Verwalter stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der Versammlungsniederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinschaft.
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Kopiekosten + Porto
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Information des Beirates | | |
Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat
Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu Abgeben kann.
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Kopiekosten + Porto
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Instandhaltung und Instandsetzung | | |
Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen die über den in der Grundleistung vereinbarten Umfang hinausgehen ( wie Überwachung von Handwerker- Leistungen, nicht im Sinne von Bauarbeiten und ausführende Architektenleistungen ), unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall.
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Ab 2000,- ¬ Auftragssumme, werden 2,0% der Auftragssumme berechnet.
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Gehaltsabrechnung | | |
Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnung für haupt-/neben- berufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters, unter dem Vorbehalt der Entscheidung
zur Übernahme im Einzellfall.
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Aufwand gemäß Punkt 3
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Betreibung von Hausgeldforderungen | | |
Durchführung von Hausgeldforderungen und Mahnbescheiden nach § 43 des WEG. Bei gerichtlichem Klageverfahren wird im
Einzelfall die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich.
Bei Bedarf können Sie durch unseren Vertragsanwalt vor Ort
vertreten und juristisch betreut werden.
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Abrechnung pro Stunde 35,- ¬
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2. Übernahme der Verwaltung
Dem Verwalter sind die zur Verwaltung notwendigen Unterlagen insbesondere sämtliche Protokolle der bis zur Verwaltungsübernahme aller durchgeführten Wohnungseigentümerversammlung auszuhändigen. Benötigt die Verwaltung weitere Unterlagen und sind diese in entsprechender Form nicht vorhanden, kann der Verwalter diese Unterlagen neu erstellen lassen. Die hierbei anfallenden Kosten
( Aufwand und Vergütung ) sind der Gemeinschaft zu tragen.
Findet keine ordnungsgemäße Übergabe durch den Vorverwalter statt und muss der Verwalter z.B. für abgeschlossene Wirtschaftsjahre, Abrechnungen fertigen, im Zusammenhang mit der Übergabe einen Vermögensstatus erstellen oder nicht ordnungsgemäß geführte Buchungs- und Verwaltungsunterlagen aufbereiten oder anmahnen, gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten der Gemeinschaft. Insoweit werden die nachfolgenden unter Punkt 3 aufgeführten Entgelte vereinbart.
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3. Abrechnung nach Aufwand und Entgelt für zukünftigen noch nicht absehbaren
Mehraufwand bzw. nicht im Vertrag vereinbarter Leistungen
Soweit vorstehend kein Entgelt nach Aufwand vereinbart wurde, wird nachfolgende
Vergütung vereinbart. Gleiches gilt für zusätzliche Arbeiten und Leistungen, die zur Zeit
nicht vereinbart sind, aber auf Grund eines zukünftigen Beschlusses der Eigentümer mit
Zustimmung des Verwalters von diesem auszuführen sind, oder welche dem Verwalter
durch den Gesetzgeber nach Abschluss des Verwaltervertrages aufgegeben werden.
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Personal | | |
Geschäftsführer
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35,00 ¬ / pro Std. |
Sachbearbeiter
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22,00 ¬ / pro Std. |
Hilfskraft
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18,00 ¬ / pro Std. |
Briefumschläge und Porto | | |
DIN C4 bis 1000 g
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2,30 ¬ / pro Stck.
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DIN C5 bis 500 g
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1,50 ¬ / pro Stck. |
DIN C6 ab 21 g
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0,95 ¬ / pro Stck. |
DIN C6 bis 20 g
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0,59 ¬ / pro Stck. |
Kopierkosten | | |
je DIN A4 Seite für die ersten 50 Kopien eines Vorgangs
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0,50 ¬
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je DIN A4 Seite ab der 51 Kopie des selben Vorgangs
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0,15 |
elektronische Daten | | |
für die Überlassung elektronisch gespeicherter Daten je Datenträger (CD/DVD)
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2,50 ¬
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Fahrtkosten | | |
je angefangener Kilometer
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0,30 ¬ / km
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Auslagenersatz | | |
Nachweis durch Belege
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oben aufgeführten Verwaltergebühren und allen anderen im Verwaltervertrag benannten Gebühren und Kosten, sind die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Sie stehen dem Verwalter spätestens 14 Tage nach Rechnungserteilung zu.
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